Sicherer Umgang mit Bildrechten

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Fotografen behalten an ihren Bildern immer das Urheberrecht.

Wenn man von Bildrechten spricht, sind Urheber- und Nutzungsrecht gemeint. Der Urheber des Bildes kann über die Verwendung des Bildes entscheiden. Er kann der Nutzung des Bildes durch einen Anderen zustimmen – oder diese verweigern. Das Nutzungsrecht an Bildern kann erworben werden. Ein Fotograf behält immer die Urheberrechte an dem Bild, auch wenn er die Nutzungsrechte an den Auftraggeber des Bildes verkauft.

Verwenden Sie keine Bilder ohne dazugehöriges Nutzungsrecht.

Scannen Sie kein Bild aus einer Zeitschrift, weil es „so gut passt“, oder laden Sie nicht „schnell mal ein Foto aus dem Internet“. Achten Sie darauf, nicht die Bildrechte Anderer zu verletzen und vermeiden Sie so rechtliche Konsequenzen.